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Berufsschutz als Monteur im Fahrleitungsbau

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6897/12/2024 Heft 6897 v. 2.5.2024

ASVG: § 255 Abs 1

OGH 31. 10. 2023, 10 ObS 67/23k

Der 1965 geborene Kläger hat den Lehrberuf des Tapezierers erlernt, war in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag aber als Monteur bzw Obermonteur im Fahrleitungsbau bei den ÖBB beschäftigt. Ihm ist es aufgrund physischer und psychischer Beschwerden nicht mehr zumutbar, weiter als Oberleitungsmonteur tätig zu sein. Er kann aber die Tätigkeit eines Prüf- und Messtechnikers ausüben, wobei er die als Oberleitungsmonteur erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten verwerten kann.

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