VBG: § 6
OGH 18. 12. 2023, 9 ObA 60/23y
Die Versetzung eines Vertragsbediensteten an einen anderen Dienstort ist ohne dessen Zustimmung zulässig, wenn an der Versetzung ein dienstliches Interesse besteht und die Versetzung innerhalb des Versetzungsbereichs der für ihn zuständigen Personalstelle erfolgt (§ 6 VBG). Bei der Versetzung an einen anderen Dienstort sind die persönlichen, familiären und sozialen Verhältnisse des Vertragsbediensteten zu berücksichtigen und eine angemessene Übersiedlungsfrist zu gewähren.