vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BFG: Aufwendungen für Mundhygiene keine außergewöhnliche Belastung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6891/17/2024 Heft 6891 v. 20.3.2024

EStG 1988: § 34

BFG 8. 1. 2024, RV/6100326/2022

Leistungen für Mundhygiene wirken lediglich prophylaktisch, somit dienen diese nur der Prävention und stellen daher keine Krankheitskosten dar. Eine Mundhygiene dient somit der Vorsorge und der Vorbeugung gegen Zahnschäden und eine Schädigung des Kauapparates, sodass auch die diesbezüglichen Aufwendungen nicht als im Zusammenhang mit einer Krankheit stehend als außergewöhnliche Belastung (mit Selbstbehalt) zu berücksichtigen sind. Aufwendungen für die professionelle Zahnreinigung sind daher nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. (Revision vom BFG nicht zugelassen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte