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BFG: Laser-OP zur Beseitigung der Kurzsichtigkeit - keine außergewöhnliche Belastung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6891/16/2024 Heft 6891 v. 20.3.2024

EStG 1988: § 34

BFG 8. 1. 2024, RV/6100326/2022

Die Beschwerdeführerin litt unter einer starken Fehlsichtigkeit (mehr als -12 Dioptrie). Zwecks Korrektur hatte sie zwei Augenoperationen, die in einer Privatklinik durchgeführt wurden. Die Kosten belaufen sich auf € 5.000,-, weiters fiel ein Kilometergeld iHv € 38,98 an. Diese Kosten wurden als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht, doch vom BFG nicht anerkannt:

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