FLAG: § 41
EStG 1988: § 47 Abs 2
Sind bei der Kanzleileiterin einer Steuerberatungsgesellschaft nicht nur die primär zu prüfenden Kriterien der Weisungsgebundenheit und der Eingliederung gegeben, sondern liegen zudem auch weitere für die Annahme einer nichtselbstständigen Tätigkeit sprechende Umstände vor, so ist die Dienstnehmereigenschaft iSd § 47 Abs 2 EStG 1988 zu bejahen. Somit muss auch der Dienstgeberbeitrag abgeführt werden.