ASVG: § 138 Abs 1, § 11 Abs 3
Erkrankt ein Versicherter während eines unbezahlten Urlaubs, besteht - ungeachtet einer aufrechten Pflichtversicherung nach § 11 Abs 3 ASVG - kein Anspruch auf Krankengeld nach § 138 Abs 1 ASVG. Es widerspricht der Zweckrichtung des Krankengeldes, den durch die Arbeitsunfähigkeit erlittenen Entgeltverlust auszugleichen, wenn ein Krankengeldanspruch auch in Fällen bejaht würde, in denen die versicherte Person wegen eines mit dem Arbeitgeber vereinbarten unbezahlten Urlaubs gar keinen Entgeltverlust erleiden konnte.