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Anfechtung einer Kündigung wegen Sozialwidrigkeit bei älteren Arbeitnehmern

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6891/9/2024 Heft 6891 v. 20.3.2024

ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2

OLG Wien 25. 10. 2023, 10 Ra 93/23d

Bei älteren Arbeitnehmern sind eine vieljährige ununterbrochene Beschäftigung im Betrieb (hier: über 15 Jahre) sowie die wegen des höheren Lebensalters zu erwartenden Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess bei der Prüfung der Sozialwidrigkeit einer Kündigung besonders zu berücksichtigen (§ 105 Abs 3b ArbVG).

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