AlVG: § 10 Abs 1 Z 1
VwGH 28. 11. 2023, Ra 2022/08/0152
Dem Mitbeteiligten, der seit dem 30. 10. 2021 Notstandshilfe bezog, wurde vom Arbeitsmarktservice eine Beschäftigung als IT-Koordinator an den niederösterreichischen Pflege- und Betreuungszentren zugewiesen. Im Stellenangebot wurde darauf hingewiesen, dass "ein medizinischer Impf-/Immunitätsnachweis" Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich sei. Der Mitbeteiligte teilte dem AMS elektronisch mit, dass er sich auf dieses Stellenangebot nicht bewerben werde. Als Grund für die Absage gab er wörtlich an: "Gleichberechtigung das ich nicht lache!!!!" (offenbar unter Bezugnahme auf den Hinweis im Stellenangebot, dass Gleichbehandlung für den Dienstgeber "selbstver-