AlVG: § 10
VwGH 8. 11. 2023, Ra 2023/08/0138
Schreibt ein Notstandshilfebezieher nach Erhalt des Beschäftigungsangebots durch das AMS dem potenziellen Dienstgeber eine SMS, wonach er bereits einen (geringfügigen) Job von 9 bis 14 Uhr und daher nur abends Zeit für die in Aussicht gestellte Tätigkeit als Pizzazusteller habe, ist dies grundsätzlich als Vereitelungshandlung iSd § 10 AlVG zu werten. Nach Aufnahme der Niederschrift mit dem AMS zum drohenden Anspruchsverlust bzw Erlassung des Bescheides betreffend den Anspruchsverlust hat der Arbeitslose aber den Dienstgeber neuerlich kontaktiert und ein Vorstellungsgespräch vereinbart. Der Meldung des Dienstgebers an das AMS zufolge ist das Beschäftigungsverhältnis wegen der fehlenden Mobilität des Arbeitslosen (im Sinn der Verfügung über ein eigenes Fahrzeug) nicht zustande gekommen.