vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Quotenregelungsverordnung

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6881/3/2024 Heft 6881 v. 10.1.2024

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2023, BGBl I 2023/110, ARD 6859/11/2023, wurde mit Wirksamkeit ab 2024 eine gesetzliche Quotenregelung für Steuerberater eingeführt (§ 134a BAO). Damit können nunmehr Abgabenerklärungen iSd § 134 BAO eines von einem berufsmäßigen Parteienvertreter (oder von einem berechtigten Revisionsverband) vertretenen Abgabepflichtigen bis längstens 31. 3. des auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres eingereicht werden. Die nähere Konkretisierung dieser Quotenregelung erfolgte nun durch eine Verordnung des BMF, kundgemacht in BGBl II 2023/370. Mit BGBl I 2023/201 wurde die Quotenregelung überdies auch auf die Einreichung der Jahreserklärungen für die Kraftfahrzeugsteuer, die Erdgasabgabe, die Elektrizitätsabgabe und die Kohleabgabe erweitert (hier gilt nunmehr eine Frist bis 30. 6. des darauffolgenden Kalenderjahres).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte