RL 2004/38/EG ; Art 7
ASVG: § 292 Abs 1
Im vorliegenden Fall stellte der Kläger, ein rumänischer Staatsbürger mit einer Pension aus Rumänien iHv € 50,- monatlich, der seit 8. 8. 2017 dauerhaft in Österreich lebt und arbeitslos war, einen Antrag auf Ausgleichszulage zu seiner Pension, der von der Pensionsversicherungsanstalt abgelehnt wurde. Der rumänische Staatsbürger lebte zuerst mit seiner unselbstständig erwerbstätigen Ehegattin (auch mit rumänischer Staatsbürgerschaft) zusammen, die die Mietkosten übernahm, seit Herbst 2020 lebt das Ehepaar getrennt.