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Mühlböck, Konkrete Pflichten nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz, Dako 2023, 62

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6856/18/2023 Heft 6856 v. 12.7.2023

Laut HSchG müssen Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten bis 25. 8. 2023 und jene mit 50 bis 249 Beschäftigten ab 17. 12. 2023 interne Meldekanäle einrichten. Im Beitrag wird ein praxisnaher Wegweiser zur Verfügung gestellt. Der Autor erörtert, dass es sich empfiehlt, einen niederschwelligen Zugang zum Meldekanal, der der Lebenswirklichkeit der Beschäftigten entspricht, zu etablieren, da es im Interesse der Unternehmen liegt, interne Meldekanäle so attraktiv zu gestalten, dass Hinweise bei diesen einlangen und mögliches Fehlverhalten nicht außerhalb der Organisation bekannt wird. Jedenfalls muss der eingerichtete Meldekanal technisch und organisatorisch Art 25 DSGVO entsprechen. Zur gesetzeskonformen Umsetzung des HSchG ist laut Mühlböck neben einer wiederkehrenden und eingehenden Schulung der Mitarbeiter der internen Stelle, die Etablierung eines standardisierten Prozesses zur Abarbeitung der Hinweise erforderlich. Dies fördert die Mitarbeiterzufriedenheit und kann in der Außenwirkung imagefördernd sein.

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