vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vergütungsanspruch nach EpiG nur beim inländischem Wohnsitz widerspricht EU-Recht

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6853/2/2023 Heft 6853 v. 21.6.2023

Nach dem Epidemiegesetz kann die Absonderung nach einem positiven COVID-19-Test nur gegenüber jenen Arbeitnehmern angeordnet werden, die ihren Wohnsitz in Österreich haben. Erfolgt eine Absonderung bei Arbeitnehmern mit ausländischem Wohnsitz (etwa Grenzgängern) von den Gesundheitsbehörden ihres Wohnsitzstaates, hat der Arbeitgeber keinen Anspruch auf Vergütung des während der Absonderung fortgezahlten Entgelts nach § 32 EpiG. Über ein Vorabentscheidungsersuchen des VwGH (siehe ARD 6824/6/2022) hat der EuGH nun aber klargestellt, dass dieser Regelung die unionsrechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit entgegensteht, da eine solche Regelung zu einer mittelbaren Diskriminierung der Wanderarbeitnehmer führen kann. Eine ausführliche Darstellung dieser Entscheidung folgt in einer der nächsten ARD-Ausgaben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte