Durch BGBl II 2023/176 sind ab 13. 6. 2023 vom Geltungsbereich des AuslBG nunmehr auch ausgenommen:
das ausländische Lehrpersonal hinsichtlich seiner pädagogischen Tätigkeiten am Akademischen Gymnasium Innsbruck, an der Lauder Business School und an den Schulen des Lauder Chabad Campus (§ 1 Z 2 AuslBVO);