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Besteuerung von Geschäftsführerbezügen gemäß Art 15 DBA-Japan

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6853/3/2023 Heft 6853 v. 21.6.2023

Begründet eine in Japan ansässige natürliche Person, deren Lebensmittelpunkt in Japan bleibt, in Österreich temporär einen Wohnsitz und baut sie hier als unselbstständig tätiger, nicht beteiligter Geschäftsführer den Betrieb einer österreichischen GmbH auf, während sie weiterhin als nicht beteiligter Managing Director eines in Japan ansässigen Unternehmens unselbstständig tätig ist, stellt sich die Frage, ob Österreich ein Besteuerungsrecht an den Bezügen aus den beiden Dienstverhältnissen zusteht. Zu dieser speziellen Frage hat das für internationale Steuerfälle im BMF eingerichtete EAS (Express-Antwort-Service) eine Auskunft in der Findok veröffentlicht: EAS 3444 vom 5. 6. 2023.

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