Ausgehend von der OGH-Entscheidung 9 ObA 105/22i (= ARD 6828/9/2022) beleuchtet der Autor die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Entlassung aufgrund einer beharrlichen Pflichtverletzung, insbesondere das Erfordernis einer vorhergehenden Verwarnung. Nach Ansicht Lanners stellt die Rechtsprechung oftmals außerordentlich hohe Ansprüche an wirksame Entlassungen. Insbesondere neige die Judikatur nur in seltenen Fällen dazu, Fehlverhalten als derart schwerwiegend zu beurteilen, dass eine vorhergehende Verwarnung unterbleiben kann. Arbeitgebern sei daher zu empfehlen, in Fällen von Fehlverhalten stets Verwarnungen zu erteilen - aus Beweisgründen jedenfalls schriftlich. In Verfahren betreffend Entlassungsanfechtungen oder Kündigungsentschädigungen seien in Bezug auf vorhergehende Verwarnungen vielfach Non-liquet-Feststellungen zu beobachten, da mündliche Verwarnungen nicht mit der notwendigen Sicherheit festgestellt werden können. Dies geht aufgrund der Beweislastverteilung zulasten des Arbeitgebers und kann zur Unwirksamkeit einer Entlassung führen. Zudem sollten das für die Verwarnung kausale Fehlverhalten bzw die vom Arbeitnehmer einzuhaltenden Dienstpflichten nicht zu eng angeführt werden, um eine "Warnfunktion" für eine möglichst breite Palette an Pflichtverletzungen zu erfüllen. Das Risiko einer im Nachhinein als unzulässig qualifizierten Entlassung könne damit reduziert werden.