Anfragebeantwortung des BMF vom 15. 5. 2023
Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil III (BGBl I 2022/12, ARD 6787/14/2022) wurde als Entlastungsmaßnahme für selbstständig Erwerbstätige mit niedrigen und mittleren Einkommen eine Gutschrift der Krankenversicherungsbeiträge beschlossen (§ 27f GSVG und § 24f BSVG). Diese Gutschrift verringert die offene Beitragsforderung.