EFZG: § 4, § 5
Die Krankmeldung eines überlassenen Arbeitnehmers an den Beschäftiger ist für die Erfüllung seiner Meldepflicht ausreichend, wenn der Arbeitnehmer keinen Grund zur Annahme hat, dass Informationen über seine Arbeitsunfähigkeit im Verhältnis zwischen Überlasser und Beschäftiger nicht unverzüglich weitergeleitet werden.