vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Informationsaustausch über Finanzkonten mit Drittstaaten

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6852/4/2023 Heft 6852 v. 14.6.2023

Mit der Verordnung BGBl II 2023/164 wurde nunmehr aktuell festgelegt, welche Drittstaaten zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten als "teilnehmende Staaten" gemäß der mehrseitigen Vereinbarung vom 29. 10. 2014 (OECD-MCAA) anzusehen sind. Zudem werden jene 51 dieser teilnehmenden Drittstaaten aufgezählt, die die Voraussetzungen des § 7 OECD-MCAA für den Empfang der Informationen erfüllen. Die Verordnung trat am 1. 5. 2023 in Kraft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte