Die Behindertenanwaltschaft berät und unterstützt Personen, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetztes oder des BEinstG diskriminiert fühlen. Im letzten Jahr wurden insgesamt 715 Fälle behandelt. Der Großteil betraf Diskriminierung im Alltagsleben, doch auch Benachteiligungen in der Arbeitswelt spielten mit 73 Fällen eine große Rolle. Im Zusammenhang mit Empfehlungen für die Gesetzgebung regt die Behindertenanwaltschaft beim Thema Arbeit und Beschäftigung ua eine Neufassung der Kriterien für Arbeitsunfähigkeit und eine schrittweise Ersetzung des aktuellen "Taschengeldes" in Tagesstrukturen durch einen Entgeltanspruch an. ( Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr 554 vom 22. 5. 2023)