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Gogola/Dunst, Rechtsprobleme mit Gleitzeit und der pauschalen Abgeltung von Überstunden, DRdA-infas 2023, 60

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6845/21/2023 Heft 6845 v. 20.4.2023

Die Autoren geben einen Überblick über die Grundlagen des AZG, die AZG-Novelle 2018 sowie das Arbeitszeitinstrument der Gleitzeit. In der arbeitsrechtlichen Praxis finden Pauschalentlohnungssysteme (All-In-Vertrag und Überstundenpauschale) immer häufiger Anwendung und werden oftmals mit einem Gleitzeitsystem kombiniert. Die Autoren vertreten die Ansicht, dass beide Systeme grundsätzlich nebeneinander bestehen können, wobei jedoch die nach § 4b AZG vorgegebenen Rahmenbedingungen der gleitenden Arbeitszeit eingehalten werden müssen. Ein vorgelagerter Abbau von in Überstundenpauschalen abgedeckten Stunden würde nicht nur der bisherigen Sichtweise des OGH, dass Überstundenpauschalen nicht erfüllt werden müssen, widersprechen, sondern auch zu einer gesetzlich nicht gedeckten Vermengung von Normalarbeitszeit auf der Grundlage des § 4b AZG mit Überstundenarbeit iSd § 6 AZG, die durch besonderen Arbeitsbedarf geprägt ist, bis hin zu einer in dieser Hinsicht nicht gesetzlich gedeckten erhöhten Normalarbeitszeit führen. Um beide Systeme nebeneinander korrekt umzusetzen, müssen Mehr- und Überstunden während und nach der Gleitzeitperiode bereits einem Überstundenverrechnungskonto zugeordnet werden und sich aus der Gleitzeit ergebende Guthaben an Normalarbeitszeit entsprechend der Gleitzeitvereinbarung andernorts zugeschrieben werden.

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