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Reichl, Grenzüberschreitender Mitarbeitereinsatz aus steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Perspektive, ZAS 2023, 90

ArtikelrundschauPersonalverrechnungBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6845/22/2023 Heft 6845 v. 20.4.2023

Den Schwerpunkt im Beitrag legt die Autorin auf die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen, die sich bei Entsendungen und der Tätigkeit im Homeoffice innerhalb der EU ergeben. Ist ein Arbeitnehmer grenzüberschreitend tätig, ist er je nachdem, ob er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig. Ist er unbeschränkt steuerpflichtig, sind sämtliche Einkünfte in Österreich steuerpflichtig. Ist ein Arbeitnehmer in mehreren Staaten unbeschränkt steuerpflichtig, hat Österreich mit zahlreichen Staaten zur Vermeidung von Doppelbesteuerung Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Diese regeln, welcher der Staaten in welchem Umfang die vom Steuerpflichtigen erzielten Einkünfte besteuern darf. Verrichtet ein Arbeitnehmer, der im Ausland ansässig ist, mindestens 25 % der Tätigkeit im Homeoffice im Ausland und hat der Arbeitgeber seinen Sitz in Österreich, greift nach der VO (EG) 883/2004 das Sozialversicherungsrecht des Wohnmitgliedstaats (bilaterale Abkommen beachten!). Wird weniger als 25 % im Homeoffice gearbeitet, ist der Arbeitnehmer in Österreich sozialversichert.

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