vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eintritt der Schwangerschaft nach Kündigung - keine Berücksichtigung bei Sozialwidrigkeitsprüfung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6844/12/2023 Heft 6844 v. 13.4.2023

ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2

OGH 24. 1. 2023, 9 ObA 131/22p

Für die Beurteilung der Sozialwidrigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt der durch die angefochtene Kündigung herbeigeführten Beendigung des Arbeitsverhältnisses (sog Konkretisierungszeitpunkt) maßgebend. Entscheidend ist eine vom Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgehende Prognose über die nach diesem Zeitpunkt aller Voraussicht nach wirksam werdenden Folgen der Kündigung für die wesentlichen Interessen des Arbeitnehmers. Künftige Entwicklungen der Verhältnisse nach der Kündigung sind dann in die Beurteilungsgrundlage einzubeziehen, wenn sie noch mit der angefochtenen Kündigung in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte