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Einbeziehung von Zulagen in die Sozialwidrigkeitsprüfung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6844/13/2023 Heft 6844 v. 13.4.2023

ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2

OLG Wien 28. 11. 2022, 8 Ra 104/22f

Eine erfolgreiche Anfechtung einer Kündigung wegen Sozialwidrigkeit iSd § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG bedarf des Nachweises durch den Arbeitnehmer, dass die Kündigung wesentliche Interessen des Gekündigten beeinträchtigt. Vergleichsbasis für die Beurteilung der Interessenbeeinträchtigung sind die bisher gewährten Lohn- und Arbeitsbedingungen.

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