ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2
OLG Wien 29. 11. 2022, 7 Ra 46/22v
Die Klägerin, die 1967 geboren ist, war seit 1. 3. 1994 bei der beklagten Arbeitgeberin als Corporate Sales Respresentative tätig. Da das Geschäftsfeld, in dem die Arbeitnehmerin tätig war, wegen der COVID-Pandemie völlig weggebrochen ist, wurde das Dienstverhältnis aus wirtschaftlichen Gründen mit 15. 1. 2021 gekündigt. Die Klägerin hat die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit angefochten, weil weder persönliche noch betriebsbedingte Umstände vorlägen, betriebliche Erfordernisse würden ihrer Weiterbeschäftigung nicht entgegenstehen. Das Erstgericht wies die Anfechtungsklage ab.