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Steiger, Elektroautos - welche Änderungen ergeben sich beim Aufladen von arbeitgeber- bzw arbeitnehmereigenen Autos? taxlex 2023/11

ArtikelrundschauSteuerrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6839/21/2023 Heft 6839 v. 8.3.2023

§ 4c der Sachbezugswerteverordnung idF BGBl II 2022/504 enthält eine Neuregelung hinsichtlich des "Aufladens" von reinen Elektroautos und der Errichtung von Ladestationen. Die Anschaffung inklusive Installation der erforderlichen Ladeeinrichtung, wie fixer und mobiler Wallboxen, ist ab 1. 1. 2023 bis zu einem Betrag iHv € 2.000,- als steuer- und sozialversicherungsfrei beim Arbeitgeber anzusehen. Dem Autor nach ist es empfehlenswert, dass bei der Installation einer Wallbox im Auftrag des Arbeitgebers beim Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag zu klären ist, ob die Wallbox gleich ins Eigentum des Arbeitnehmers übergeht oder erst nach einer bestimmten Zeit oder gar nicht. Wird die Wallbox auf Kosten des Arbeitgebers für ein arbeitnehmereigenes Elektroauto installiert, ist dies nach wie vor ein steuer- und sv-pflichtiger Sachbezug. Anhand einiger Beispiele veranschaulicht Steiger die unterschiedlichen Regelungen zum Aufladen eines arbeitereigenen oder arbeitnehmereigenen Elektroautos sowie zum Aufladen beim Arbeitgeber, unterwegs oder beim Arbeitnehmer. Besonderes Augenmerk legt der Autor im Beitrag dabei auf das Aufladen des arbeitgebereigenen Elektroautos beim Arbeitnehmer, da laut Sachbezugswerteverordnung eine Zuordnung der Lademenge zu dem Fahrzeug erforderlich ist und dies Fragen zur Umsetzung aufwirft.

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