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Abgeleisteter Präsenzdienst - verlängerter Bezug der Familienbeihilfe

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6839/13/2023 Heft 6839 v. 8.3.2023

FLAG: § 2 Abs 1 lit g

Wird der Präsenzdienst vor Vollendung des 24. Lebensjahres abgeleistet, so besteht ein Anspruch auf Familienbeihilfe ab Beginn der Berufsausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Unerheblich ist dabei, ob die Berufsausbildung vor oder nach Vollendung des 24. Lebensjahres aufgenommen wird.

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