FLAG: § 2 Abs 2, § 5
VwGH 18. 10. 2022, Ra 2021/16/0065
Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört (hier: Sohn mit eigenem Haushalt), die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat gemäß § 2 Abs 2 FLAG dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person anspruchsberechtigt ist.