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Familienbeihilfe - überwiegende Tragung von Unterhaltskosten

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6839/12/2023 Heft 6839 v. 8.3.2023

FLAG: § 2 Abs 2, § 5

VwGH 18. 10. 2022, Ra 2021/16/0065

Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört (hier: Sohn mit eigenem Haushalt), die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat gemäß § 2 Abs 2 FLAG dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person anspruchsberechtigt ist.

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