KBGG: § 24a Abs 3
VfGH 19. 9. 2022, G 230/2022
Der VfGH hat wiederholt darauf hingewiesen, dass dem Gesetzgeber im Beihilfenrecht ein weiter, durch das Sachlichkeitsgebot begrenzter rechtspolitischer Gestaltungsspielraum zukommt. Dem Gesetzgeber steht es frei, ein Kinderbetreuungsgeld zu gewähren oder nicht. Bei der Ausgestaltung ist es ihm gestattet, einfache und leicht handhabbare Regelungen zu treffen und von einer Durchschnittsbetrachtung auszugehen. Insofern ist dem Gesetzgeber nicht entgegenzutreten, wenn er bei Personen, die nicht Bezieher von Wochengeld sind, auf die Vorlage eines Einkommensteuerbescheides eines bestimmten Kalenderjahres abstellt (§ 24a Abs 3 1. und 2. Satz KBGG).