KBGG: § 6 Abs 3
OGH 28. 7. 2022, 10 ObS 190/21w
Die Klägerin war vor der Geburt ihrer am 16. 3. 2018 geborenen Tochter in Österreich beschäftigt und beantragte pauschales Kinderbetreuungsgeld. Ihr Ehegatte ist als Bediensteter des Europäischen Patentamts (EPA) in München beschäftigt und bezieht von diesem eine monatliche Unterhaltsberechtigungszulage für sein Kind. Nach Ansicht der ÖGK führt diese Zulage zum Ruhen des Kinderbetreuungsgeldanspruchs der Klägerin, da die vom EPA gewährte Familienleistung gemäß § 6 Abs 3 KBGG auf das Kinderbetreuungsgeld anzurechnen sei.