In Umsetzung der WhistleblowingRL 2019/1937/EU sollen in Österreich Hinweisgebersysteme in Unternehmen institutionell verankert werden. Arbeitgeber mit 50 und mehr Beschäftigten sind zukünftig verpflichtet, organisationsinterne Meldekanäle für mögliche Hinweise einzurichten (Anm: zum neu eingebrachten Initiativantrag siehe ARD 6831/14/2023).