Start-ups, aber auch Mittel- und Großunternehmen entscheiden sich immer häufiger für die Etablierung eines virtuellen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms. Im Rahmen des Beitrags werden einige entscheidende gesellschafts- und arbeitsrechtliche Aspekte näher beleuchtet, die dabei berücksichtigt werden müssen. Die Autoren zeigen die Grenzen solcher Vereinbarungen auf, indem ua auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, das Risiko einer betrieblichen Übung sowie die gesetzlichen Regelungen des LSD-BG eingegangen wird. Zusammenfassend zeige sich, dass virtuelle Gesellschaftsanteile gegenüber "echten" Gesellschaftsanteilen aus Unternehmenssicht vorteilhafter sind. Außerdem könne mittels dieser die Motivation und Bindung der Mitarbeiter an die Gesellschaft gesteigert werden. Die inhaltliche Ausgestaltung solcher Mitarbeiterbeteiligungsmodelle zeige, dass Unternehmen auf verschiedene Szenarien reagieren und sich somit auch absichern können. So könne etwa mittels "Vesting" verhindert werden, dass Mitarbeiter virtuelle Anteile erwerben, wenn sie nur kurze Zeit im Unternehmen tätig sind. In der inhaltlichen Ausgestaltung können die Unternehmen kreativ sein, sie müssen aber gesellschafts- und arbeitsrechtliche Grenzen beachten. Die Autoren empfehlen daher, Mitarbeiterbeteiligungsvereinbarungen durch juristisches Fachpersonal prüfen zu lassen.