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Dienstwohnungen - neue Sachbezugswerte ab 2023

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6831/2/2023 Heft 6831 v. 11.1.2023

Die Bewertung von Dienstwohnungen als Sachbezug orientiert sich an den Richtwertmietzinsen, die (grundsätzlich) alle zwei Jahre an die Änderung des VPI angepasst werden. Die Erhöhung der Richtwerte für die Mietzinse ab 1. 4. 2022 durch BGBl II 2022/137 führt zu einer Erhöhung der Sachbezugswerte für Dienstwohnungen in der Lohnverrechnung ab 1. 1. 2023. Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, sind ab Jänner 2023 als monatlicher Quadratmeterwert folgende Werte anzusetzen:

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