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Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze für 2023

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6831/3/2023 Heft 6831 v. 11.1.2023

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Jahr 2023 heranzuziehen:

Altersgruppe 0-5 Jahre: € 320,-

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