BAO: § 163 Abs 1
Wird eine Beauftragung von Subunternehmen durch eine GmbH, deren Haupttätigkeit das Verlegen von Eisen auf Baustellen ist, nur vorgetäuscht, um die Verlegearbeiten mit nicht angemeldeten Arbeitskräften auszuführen, so darf das Finanzamt annehmen, dass nur 50 % der in den Rechnungen der Subfirmen ausgewiesenen Beträge tatsächlich zur Entlohnung von Arbeitern aufgewendet wurden.