UrlG: § 4 Abs 1
OLG Wien 24. 6. 2022, 9 Ra 17/22v
Eine Änderung der Gesellschafterstruktur (hier: Übertragung sämtlicher Gesellschaftsanteile vom bisherigen Alleingesellschafter an seinen Bruder) und die Abberufung einer angestellten Geschäftsführerin aus dieser Funktion, macht eine wirksam zustande gekommene Urlaubsvereinbarung nicht hinfällig. Ein Widerruf der Urlaubsvereinbarung wurde im vorliegenden Fall nicht behauptet.