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Beweislast für den tatsächlichen Urlaubsverbrauch

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6821/9/2022 Heft 6821 v. 28.10.2022

UrlG: § 4, § 10

OLG Wien 23. 6. 2022, 10 Ra 23/22h

Die Beweislast für den erfolgten Urlaubsverbrauch im Arbeitsverhältnis trifft den Arbeitgeber: Macht ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaubsersatzleistung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend, dann hat er das Bestehen dieses Anspruchs in dem von ihm behaupteten Ausmaß nachzuweisen; den Beweis dafür, dass dieser Geldanspruch des Arbeitnehmers bereits ganz oder teilweise durch tatsächlichen Urlaubsverbrauch erfüllt worden ist, hat hingegen der Arbeitgeber zu erbringen.

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