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Wirksamkeit einer Urlaubsvereinbarung bei Änderung der Gesellschafterstruktur

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6821/10/2022 Heft 6821 v. 28.10.2022

UrlG: § 4 Abs 1

OLG Wien 24. 6. 2022, 9 Ra 17/22v

Eine Änderung der Gesellschafterstruktur (hier: Übertragung sämtlicher Gesellschaftsanteile vom bisherigen Alleingesellschafter an seinen Bruder) und die Abberufung einer angestellten Geschäftsführerin aus dieser Funktion, macht eine wirksam zustande gekommene Urlaubsvereinbarung nicht hinfällig. Ein Widerruf der Urlaubsvereinbarung wurde im vorliegenden Fall nicht behauptet.

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