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Keine Berücksichtigung von Präsenzdienst-Ersatzzeiten für eine abschlagsfreie Hacklerpension

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6820/14/2022 Heft 6820 v. 20.10.2022

GSVG: § 120 Abs 7 idF BGBl I 2019/103

Eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (Hacklerpension) mit einem Pensionsstichtag zwischen 1. 1. 2020 und 31. 12. 2021 kann dann abschlagsfrei bezogen werden, wenn am Stichtag mindestens 540 Pflichtversicherungsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit

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