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Familienzeitbonus: Zwei Wohnungen im selben Haus - kein gemeinsamer Wohnsitz

RechtsprechungSozialrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6818/10/2022 Heft 6818 v. 6.10.2022

FamZeitbG: § 2 Abs 1 Z 4 iVm Abs 3, § 3

Für die Bestimmung des Begriffs der Adresse (Wohnadresse) gemäß § 2 Abs 3 FamZeitbG ist der Wohnungsbegriff maßgeblich, da insbesondere die Unterkunftnahme in einer Wohnung die Meldepflicht auslöst. Daran knüpft wieder die Bestimmung des Wohnsitzes oder Hauptwohnsitzes eines Menschen an. Eine Wohnung kann sich in einem Gebäude befinden, das mehrere Adressen hat. Befinden sich mehrere Wohnungen in einem Gebäude, so sind diese idR entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften nach Tür- oder Topnummer zu bezeichnen, wodurch sich wiederum die Wohnungsadresse bestimmt. Es besteht keine hauptwohnsitzliche Meldung an derselben Adresse, wenn beide Elternteile zwar im selben Wohnhaus wohnen, aber unter unterschiedlichen Topnummern gemeldet sind.

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