FamZeitbG: § 2 Abs 4
OGH 28. 7. 2022, 10 ObS 13/22t
Der Kläger beantragte nach der Geburt seiner Tochter die Gewährung eines Familienzeitbonus für den Zeitraum von 1. bis 31. 1. 2019. Sein Arbeitgeber meldete ihn für diesen Zeitraum von der Sozialversicherung ab. Bereits im November 2018 erwarb der Kläger landwirtschaftliche Flächen, die er ab März 2019 bewirtschaftete.