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Besondere Höherversicherung auch bei Selbstversicherung in der PV für Zeiten der Pflege naher Angehöriger

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6816/19/2022 Heft 6816 v. 22.9.2022

ASVG: § 18b, § 248c

OLG Linz 8. 6. 2022, 12 Rs 44/22k

Wenn neben dem Bezug einer Alterspension eine die Pflichtversicherung begründende Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, gebührt nach § 248c ASVG ein besonderer Höherversicherungsbetrag. Diese Bestimmung ist auf den Erwerb von Zeiten der Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger nach § 18b ASVG analog anzuwenden.

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