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KV konfessionelle Krankenanstalten Steiermark: Einstufung einer Betreuerin mit Bachelorabschluss

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6816/8/2022 Heft 6816 v. 22.9.2022

KV konfessionelle Krankenanstalten Stmk:

Entlohnungsschema

Eine Mitarbeiterin, die in der Betreuung und Begleitung der Bewohner einer Behinderteneinrichtung arbeitet und das Bachelorstudium "Pädagogik" abgeschlossen hat, ist im Anwendungsbereich des Kollektivvertrags der konfessionellen Krankenanstalten Steiermark in die Verwendungsgruppe SII/3 einzustufen. Eine höhere Einstufung in das Entlohnungsschema SII/1 scheitert daran, dass dafür ein Studium vorausgesetzt wird, das eine Verwendung von der Spezifikation einer Behinderten-SozialpädagogIn, einer Kunst-, Tanz- oder MusikpädagogIn ermöglicht. Auf das Bachelorstudium ist dies nicht anwendbar, da es erst auf ein Masterstudium und die Arbeit mit spezifischen Zielgruppen vorbereiten soll.

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