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DO.B: Stichtagsregelung für höhere Einstufung von Ärzten

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6816/7/2022 Heft 6816 v. 22.9.2022

DO.B: § 38 Abs 6a, § 238

OGH 30. 8. 2022, 8 ObA 59/22t

Die Klägerin war bei der beklagten ÖGK (bzw ihrer Rechtsvorgängerin) zunächst von 1. 6. 2017 bis 28. 2. 2018 als Turnusärztin in der Basisausbildung beschäftigt, anschließend wurde das Dienstverhältnis zur Verwendung der Klägerin als Turnusärztin für Allgemeinmedizin von 1. 3. 2018 bis 31. 5. 2020 verlängert. Das Dienstverhältnis unterliegt den Bestimmungen der Dienstordnung B für die Ärztinnen und Ärzte bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.B).

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