Mit dem Ministerialentwurf zum HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG, 210/ME 27. GP ) soll die "Whistleblower-Richtlinie" (RL 2019/1937/EU ) ins österreichische Recht umgesetzt werden. Unternehmen mit 50 oder mehr Arbeitnehmern sollen verpflichtet werden, interne Meldestellen für Verstöße gegen bestimmte Materien sowie wirksame Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber zu schaffen. Ziembicka widmet sich der Frage, ob die Schaffung von Meldestellen iSd §§ 11ff HSchG den Abschluss einer Betriebsvereinbarung nach § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG (Kontrollmaßnahmen/-systeme, die die Menschenwürde berühren) bzw § 96a Abs 1 Z 1 ArbVG (qualifiziertes Personaldatenverarbeitungssystem) erfordert. Der ME sieht dazu keine Regelung vor.