In diesem Beitrag wird ausgehend von der Entscheidung des EuGH vom 17. 3. 2022, Rs C-232/20 , Daimler, wonach ungerechtfertigte Kettenüberlassungen ein missbräuchlicher Einsatz von Leiharbeit sind, falls sie zu einer nicht "vorübergehenden" Beschäftigungsdauer führen, der Frage nachgegangen, wann eine "vorübergehende" Überlassung vorliegt. Der EuGH hat dies in seiner Entscheidung offen gelassen. Die Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG legt nicht fest, wie das Wort "vorübergehend" zu verstehen ist. Sollte im nationalen Recht, so wie es im AÜG der Fall ist, keine Dauer festgelegt sein, bei deren Überschreitung eine Überlassung nicht mehr als "vorübergehend" angesehen werden kann, ist es laut EuGH Sache der nationalen Gerichte, (innerhalb bestimmter Grenzen) eine solche Dauer einzelfallbezogen und unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Umstände zu bestimmen.