Im vorherrschenden "War of Talent" (dem Kampf um Fachkräfte) zeigen aktuelle Studien, dass insbesondere jüngere Arbeitnehmer mehr Freizeit statt einer höheren Entlohnung den Vorzug geben. Eine Möglichkeit, diesem Trend nachzukommen, ist es, Entgeltteile in zusätzliche Urlaubstage umzuwandeln. Wie dies umgesetzt werden kann und welche arbeitsrechtlichen Grenzen dabei zu beachten sind, zeigt der Artikel auf. Eine "Umwandlung" von Entgelt in Zusatzurlaub darf sich immer nur auf überkollektivvertragliche Entgeltteile beziehen und nur im beiderseitigen Einvernehmen (also nicht einseitig) erfolgen. Zur möglichen Umsetzung geben die Autoren dem Leser auch ein konkretes Formulierungs- sowie Berechnungsbeispiel.