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Entziehung der Gewerbeberechtigung für Arbeitskräfteüberlassung - kein Revisionsrecht der Arbeiterkammer

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6812/10/2022 Heft 6812 v. 25.8.2022

GewO 1994: § 135

VwGH 7. 2. 2022, Ro 2021/04/0019

Im vorliegenden Fall beantragte die Arbeiterkammer Wien die Entziehung der Gewerbeberechtigung zur Überlassung von Arbeitskräften eines Personaldienstleisters, weil dieser nicht mehr die dafür notwendige gewerberechtliche Zuverlässigkeit aufweise. Der Magistrat der Stadt Wien entzog im Juni 2018 die entsprechende Gewerbeberechtigung mit Bescheid.

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