Mit einer Novelle des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes soll ein weiterer Schritt zur Förderung qualifizierter Zuwanderung gesetzt werden. So sollen künftig Drittstaatsangehörige - mit oder ohne Visum - einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Rot-Weiß-Rot - Karte" für sämtliche Säulen der "Rot-Weiß-Rot - Karte" (dh neben besonders Hochqualifizierten künftig auch Fachkräfte in Mangelberufen, sonstige Schlüsselkräfte, Studienabsolventen und Stammmitarbeiter) nach rechtmäßiger Einreise und während des rechtmäßigen Aufenthalts auch im Inland stellen können. (Initiativantrag 8. 7. 2022, 2719/A BlgNR 27. GP )