ASVG: § 273
Bei der Frage, ob mit der Verweisung eines Versicherten auf geringer eingestufte Tätigkeiten ein unzumutbarer sozialer Abstieg verbunden ist, kommt es auf den sozialen Wert an, den die Ausbildung und die Kenntnisse und Fähigkeiten, die in der zuletzt ausgeübten Berufstätigkeit von Bedeutung waren, unter den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Stichtags haben.